Interne Evaluation im Kontext schulischer Qualitätsentwicklung
In Rheinland-Pfalz sind laut §23, Absatz 2 des Schulgesetzes alle Schulen zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung verpflichtet, in deren Rahmen auch Verfahren der internen Evaluation zum Einsatz kommen sollen:
Die Schulen legen pädagogische Ziele und Schwerpunkte fest, um die Qualität schulischer Arbeit zu entwickeln und zu sichern. Sie überprüfen regelmäßig das Erreichen dieser Ziele (interne Evaluation) und nehmen an den durch die Schulbehörden veranlassten Maßnahmen zur externen Evaluation, insbesondere an internationalen, länderübergreifenden und landesinternen Vergleichsuntersuchungen teil. Sie schließen Zielvereinbarungen mit der Schulbehörde.
Informationen zu Ablauf und Prozess schulischer Qualitätsentwicklung finden Sie hier.
Auf den Seiten des Bildungsservers zum Orientierungsrahmen Schulqualität (ORS) finden Sie weiterführende Informationen zur Ausgestaltung
schulischer Qualitätsarbeit.