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Interne Evaluation in Schulen
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Bildungsserver > Interne Evaluation in Schulen.  > Evaluation und Qualitätsentwicklung

Interne Evaluation im Kontext schulischer Qualitätsentwicklung

In Rheinland-Pfalz sind laut §23, Absatz 2 des Schulgesetzes alle Schulen zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung verpflichtet, in deren Rahmen auch Verfahren der internen Evaluation zum Einsatz kommen sollen:

Die Schulen legen pädagogische Ziele und Schwerpunkte fest, um die Qualität schulischer Arbeit zu entwickeln und zu sichern. Sie überprüfen regelmäßig das Erreichen dieser Ziele (interne Evaluation) und nehmen an den durch die Schulbehörden veranlassten Maßnahmen zur externen Evaluation, insbesondere an internationalen, länderübergreifenden und landesinternen Vergleichsuntersuchungen teil. Sie schließen Zielvereinbarungen mit der Schulbehörde.

Informationen zu Ablauf und Prozess schulischer Qualitätsentwicklung finden Sie interner Linkhier.

Auf den Seiten des Bildungsservers zum externer LinkOrientierungsrahmen Schulqualität (ORS) finden Sie weiterführende Informationen zur Ausgestaltung externer Linkschulischer Qualitätsarbeit.

 

 

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Johannes Miethner, PL. Letzte Änderung dieser Seite am 25. Juli 2018. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz